Bis Pfingstsonntag (31.05.20) bestand die Gelegenheit, im Rahmen der "vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung" Stellung zu den Entwürfen der WRRL-Arbeitspläne in Ba.-Wü. zu nehmen. Sowohl die "vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung" als auch die punktgenauen Arbeitspläne sind eine baden-württembergische Errungenschaft, die es in der Form in den anderen Bundesländern nicht gibt - siehe:
https://www.buergerbeteiligung.de/wasserrahmenrichtlinie-bw/info?p=freiburg
Hier geht es zu unseren Anmerkungen zu den vorgesehenen Maßnahmen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Ba.-Wü. in der dritten Bewirtschaftungsperiode (2021 bis 2017) im allgemeinen (vom ungenügenden Muschelschutz über die mangelnde Personalausstattung in den Unteren Wasserbehörden bis zur optimierungsbedürftigen Phosphor-Eliminierung) und in Südbaden im besonderen (von der Rench bis zum Hochrhein) ...
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